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Jugendschutz

Laut § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßnahmen sollen

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen und
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Um diese Ziele zu erreichen sind die Angebote des Landkreises Vechta in die Bereiche Präventiver Jugendschutz und Gesetzlicher Jugendschutz eingeteilt.


 
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