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Übernahme von Krippenbeiträgen

Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wird ein Elternbeitrag erhoben. Auf Antrag kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

 

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben A-F und W-Z):

Ihr Ansprechpartner (Buchstaben G-H und K-M):

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben I-J und N+V):

 
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