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Recht auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Der Landkreis Vechta möchte seine Bürgerinnen und Bürger über Neuerungen in Bezug auf verpflichtende Internetversorgung durch Telekommunikationsunternehmen informieren.

Neben dem eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau soll nun auch der Ausbau der Telekommunikationsnetze durch das „Recht auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ besser gesichert werden.

Das bedeutet konkret, dass Haushalte, für die eine Internetversorgung von mindestens 10 Mbit/s Downstream, 1,7 Mbit/s Upstream und einer Latenz von 300 ms (ab ca. 2025: 15 Mbit/s Downstream, 5 Mbit/s Upstream) durch ein Telekommunikationsunternehmen nicht gewährleistet werden kann, mit Hilfe der Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Versorgung verpflichten können. Dieses muss dann ein entsprechendes Angebot unterbreiten, welches nach Auffassung der Bundesnetzagentur höchstens 30,00 €/Monat kosten darf.

Wichtig: Die Internetversorgung muss nicht zwingend durch Glasfaser oder DSL gewährleitest werden. Kann ein Anbieter die Mindestversorgung in einer anderen Form sicherstellen, z. B. durch Mobilfunk oder Satellit, so besteht kein Anspruch auf eine feste DSL- oder Glasfaserleitung.

Sollte die Versorgung an Ihrem Wohnort nicht nach den oben angegebenen Kriterien gesichert sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur. Zusätzlich bitten wir Sie, die folgende Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. auszufüllen. Mit Hilfe dieser Umfrage können potenzielle Lücken besser festgestellt und geschlossen werden: https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung/haben-sie-keine-internetversorgung-an-ihrem-wohnort-94224

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Möller (04441-8982609) vom Team der Breitbandinitiative gerne zur Verfügung.


Breitband

Um die Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen im Landkreis Vechta zu verbessern, hat die Kreisverwaltung zusammen mit den Kommunen eine Breitband-Ausbaustrategie erarbeitet. Dieses kreisweite Ausbauvorhaben - vorwiegend im ländlichen Raum - setzt dort an, wo private Telekommunikationsunternehmen (TKU) wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht ausbauen: Nur in diesem Fall darf ein geförderter Breitbandausbau erfolgen.

Da die so genannte „Aufgreifschwelle“ für den geförderten Breitbandausbau vom Bund und der EU auf 100 Mbit/s angehoben wurde, hat der Landkreis inzwischen den dritten Bundes-Förderantrag mit erneut über 2.300 auszubaunden Aressen gestellt und bewilligt bekommen.

Auch im dritten Förderverfahren sind der Betrieb und der Bau des Glasfasernetzes EU-weit auszuschreiben. Dies wird nach Abschluss der nun aufgenommenen Planungen erfolgen.

Hinweis: Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen zur Dauer des Glasfaserausbaus. Wir sind bemüht, diese Anfragen schnell und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Wir bitten Sie jedoch darum, zunächst unser Bautagebuch zu besuchen und sich dort zu informieren. Sollten dann noch Fragen offen sein, melden Sie sich gerne per Mail bei uns.


Kontaktformular

Über den folgenden Link gelangen Sie zu unserem Kontaktformular, wo Sie uns Ihre Anliegen, egal ob Beschwerde oder Anregung, mitteilen können. Das Team der Breitbandinitiative wird sich im Nachgang mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anregungen und Beschwerden

Hinweis: Bitte wählen Sie unter dem Punkt "Um welche Art der Meldung handelt es sich?" die Option "Probleme im Zuge des Glasfaserausbaus" aus. 



 
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