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Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut. Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Dabei soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren eine Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen und für Kinder im Alter von 3-6 Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter ein ergänzendes Förderangebot zur Tageseinrichtung.

Der Landkreis Vechta fördert die Kindertagespflege nach Maßgabe der §§22 – 24 SGB VIII in der jeweils gültigen Fassung i.V. mit der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege.
Die Förderung umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung. Diese Leistungen werden von den Familienbüros der Städte und Gemeinden für den Landkreis Vechta unter Beteiligung von Kooperationspartnern erbracht. Für diese Aufgaben kooperieren die Städte und Gemeinden Damme, Holdorf, Steinfeld und Neuenkirchen-Vörden gegenwärtig mit dem Bildungswerk Dammer Berge e.V. und die Städte und Gemeinden Vechta, Bakum und Visbek gegenwärtig mit der Kreisvolkshochschule Vechta e.V..

Höhe der Förderung
Die Höhe des Entgeltes beträgt ab 01.08.2018 im Regelfall 5,00 € pro Kind pro Betreuungsstunde. Durch weitere Qualifizierungen kann eine höhere Zuwendung gewährt werden. Für Nacht- und Randzeiten und bei besonderem Betreuungsbedarf gelten andere Entgelte, die der Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege entnommen werden können.

Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden Kostenbeiträge erhoben.
 

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