/user_upload/kopf_politik_und_verwaltung.jpg

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist für die Prüfung der Kreisverwaltung und der neun kreisangehörigen Kommunen (ohne eigenes Rechnungsprüfungsamt) zuständig. Verschiedene weitere Einrichtungen (Eigenbetriebe, Eigengesellschaften usw.) fallen auch in die Prüfzuständigkeit. Dabei beschränkt sich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes nicht allein auf eine Kontrollfunktion. Vielmehr bietet das Amt ebenfalls eine fundierte und vorausschauende Beratung an. Das Ziel: Alle Verwaltungsangelegenheiten wirtschaftlich, gesetzmäßig und zweckmäßig zu gestalten.
 

Aufgaben

  • Prüfung der Jahresabschlüsse (inkl. der vorbereitenden Belegprüfung, Personalaufwendungen)
  • Prüfung der Sozial- und Jugendhilfeleistungen (inkl. der Leistungen des Jobcenters)
  • Prüfung der konsolidierten Gesamtabschlüsse
  • Kassenprüfungen
  • Prüfung von Vergaben öffentlicher Aufträge
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Technische Prüfungen


Öffnungszeiten und Kontakt


Sprechzeiten:

- mit und ohne Terminabsprachen -
Trotz Internet, Schriftverkehr und Telefon – manche Angelegenheiten regeln Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie, bitten Sie jedoch möglichst im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:

Montag - Freitag:8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:14:30 - 17:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Absprache auch zu anderen Zeiten möglich.
 

Amtsleiter:

 
Facebook Instagram