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Baulasten

Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz führt für den Bereich des Landkreises Vechta das Baulastenverzeichnis. In diesem Baulastenverzeichnis werden entsprechende öffentlich-rechtliche Belastungen auf Grundstücken eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung ist eine entsprechende Erklärung des Eigentümers. Diese Erklärung können Sie entweder bei einem Notar, einer Vermessungsstelle oder beim Amt für Bauordnung und Immissionsschutz direkt abgeben. Häufiger Gegenstand von Baulasten ist die Übernahme von Grenzabständen auf benachbarte Grundstücke, die Eintragung von Überwegungsmöglichkeiten, die Überbauung mehrerer Grundstücke oder die Bereitstellung entsprechender Einstellplätze auf fremden Grundstücken. Das Baulastenverzeichnis kann bei berechtigtem Interesse von jedermann eingesehen werden.

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