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Förderung und Beratung von Jugendverbänden

Zahlreiche Jugendverbände und Jugendgruppen kümmern sich um die Belange und Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsen. Das fördern wir – in Form von finanziellen Zuschüssen. Sogar Schulen können von dieser Förderung profitieren. Möchten auch Sie mit Ihrer Jugendgruppe gefördert werden?




Die folgenden Aktivitäten können von uns gefördert werden:

Für Schulen nach § 4 Nieders. Schulgesetz aus dem Landkreis Vechta

Die Höhe der jeweiligen Unterstützung und die rechtlichen Voraussetzungen entnehmen Sie den Richtlinien für die Förderung der Jugendpflege. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständige Mitarbeiterin.

Schulen und Vereine, die einen Aufenthalt im "Dümmerheim" planen, wenden sich für Informationen zu Förderungsmöglichkeiten bitte direkt an die Mitarbeiter des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer See unter der Telefonnummer 05491/97910 oder über die Homepage des JFZ.

  • Fahrten und Lageraufenthalte
  • Jugendbegegnungen mit dem Ausland
  • Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung von Gruppenleitern nach Rahmenplan
  • Bildungsveranstaltungen im Rahmen der Jugendpflege
  • Aufenthalte im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer See
  • Einrichtung und Renovierung von Jugendheimen und Gruppenräumen
  • Besuch von Theaterveranstaltungen

Ihre Ansprechpartnerin:

Formulare

 
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