Einschulungsuntersuchungen (Schuleingangsverfahren)

Um den Gesundheitszustand und die Entwicklung der schulpflichtigen Kinder im Landkreis zu erfassen und, wenn nötig, Behandlungs- und Fördermöglichkeiten zu nutzen, werden gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchungen (Schuluntersuchungen) durchgeführt.
Im Landkreis Vechta übernimmt diese Aufgabe der Schuleingangsuntersuchungen das Gesundheitsamt, das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Die Untersuchungen finden in der Zeit von Oktober bis zum Mai vor Schulbeginn statt. Die Untersuchungen werden in den Kindergärten, im Gesundheitsamt oder in den jeweiligen Schulen durchgeführt.
Für Kinder mit Gesundheitsproblemen oder Entwicklungsstörungen werden frühe ausführliche Untersuchungen meist in den betreuenden Einrichtungen angeboten. Erfahrungen der Erzieherinnen und Therapeuten werden hier besonders berücksichtigt.
Ein Elternteil muss bei der Untersuchung dabei sein, denn die Ergebnisse der Untersuchungen werden persönlich besprochen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden zusätzlich schriftlich zusammengefasst und den Eltern ausgehändigt. Diese Ergebnisberichte erhalten auch die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter der jeweils zuständigen Grundschule.
Einen ausführlicheren Überblick und wichtige Hinweise zum Verfahren bietet unser Flyer:
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Frau Dr. SchmidtGesundheitsamt
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