Der Erstwohnsitz muss im Landkreis Vechta liegen.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur dann, wenn der fußläufige Weg zwischen Wohnung und Schule die folgenden Mindestentfernungen überschreitet:
Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen an allgemeinbildenden Schulen beträgt die Mindestentfernung 2.000m.
Für Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Schuljahrgänge an allgemeinbildenden Schulen beträgt die Mindestentfernung 3.000m.
4.000m beträgt die Mindestentfernung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11-13 an allgemeinbildenden Schulen, Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule, sowie Schülerinnen und Schüler von Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien sowie von Berufsfachschulen und Fachschulen ohne Ausbildungsvergütung.
Das Deutschlandticket wird erst ab Klasse 5 ausgegeben. Grundschüler mit Anspruch auf Schülerbeförderung erhalten wie bisher eine Schülersammelzeitkarte. Es ändert sich nichts.
Schülerinnen und Schüler die aufgrund einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung, Verletzung oder Erkrankung eine individuell befördert werden (Taxi) erhalten ebenfalls kein Deutschlandticket.
Bei Schulwechsel bzw. Neuanmeldung in Klasse 5 ist ein Antrag online beim Landkreis zu stellen. Sofern kein Schulwechsel stattfindet, ist bis einschließlich Klasse 10 kein neuer Antrag erforderlich.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11.-13. an allgemeinbildenden Schulen, von Fachoberschulen und beruflichen Gymnasien sowie von Berufsfachschulen und Fachschulen ohne Ausbildungsvergütung müssen jedes Jahr einen neuen Antrag online stellen.
Antrag Schülerbeförderung ab Klasse 5
Da der Bund beschlossen hat, dass das Deutschlandticket nur digital vertrieben und bereitgestellt wird, erhalten anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen das Ticket digital monatlich per Email. Dafür ist es erforderlich, dass dem Landkreis die entsprechenden Daten vorliegen.
Jede Schülerin und jeder Schüler benötigt eine eigene E-Mail-Adresse, da pro E-Mail-Adresse nur ein Ticket versendet werden kann. Dies betrifft insbesondere Familien mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern.
Schülerinnen und Schüler benötigen ein Smartphone oder ein Tablet damit das Ticket ausgelesen werden kann.
Sofern kein digitales Endgerät zur Verfügung stehen sollte, kontaktieren Sie bitte das Team der Schülerbeförderung.
Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr (zum Beispiel IC, EC, ICE sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG), private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse.
Das Deutschlandticket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Fahrgäste müssen bei möglichen Kontrollen ihre Identität nachweisen, z.B. mit einem Schülerausweis oder Personalausweis.