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Amtsärztliche Bescheinigungen

Im Gesundheitsamt werden amtsärztliche Untersuchungen durchgeführt und hierüber Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt.

Voraussetzung ist, dass solche Tätigkeiten durch Gesetz oder Verordnung von einem Gesundheitsamt oder einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt verlangt werden.

Zuständig ist immer das Gesundheitsamt, in deren Bezirk die zu untersuchende oder zu begutachtende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen sind i.d.R. gebührenpflichtig.

Vor einer Terminvergabe zur Untersuchung muss ein Auftrag der Behörde bzw. des Gerichtes hier vorliegen, aus dem Untersuchungsanlass und Fragestellung hervorgehen.

Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen können unter anderem sein:

  • Dienstfähigkeiten
  • Sanatoriumsbehandlungen
  • Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit
  • Bescheinigungen für das Finanzamt
  • Bescheinigungen für die Kindergeldkasse
  • Beglaubigungen
  • Atteste bei Prüfungsunfähigkeit
    Bitte melden Sie sich spätestens am Tag der Prüfung mit einem ausführlichen Attest des behandelnden Arztes.

Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit.

Terminabsprachen: Tel.: 04441/898-2219
oder per Mail: gesundheitsamt@landkreis-vechta.de

Ihre Ansprechpartner:

 
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