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Kreisstraßenmeisterei

Um den guten Zustand unserer Straßen im Landkreis Vechta kümmert sich die Kreisstraßenmeisterei. Sie sitzt sowohl in Vechta als auch in Damme. So ist ein schneller und effektiver Einsatz auf unseren Straßen stets sichergestellt.

Die Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei

  • Unterhalt und Pflege der Kreisstraßen
  • Beseitigung von Unfallschäden
  • Beseitigung von Gefahren für den Straßenverkehr
  • Räum- und Streudienst bei Schnee und Eis
  • Beschilderung von Straßen, Radwegen und Grünanlagen

Sondernutzungserlaubnis:

Nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes bedarf die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungserlaubnis. Schließlich soll der Verkehr weder behindert noch gefährdet werden. Daher ist eine besondere Erlaubnis notwendig für z.B. das Aufstellen von Werbeanlagen, die Anlegung einer Zufahrt, das Befahren mit Lautsprecher- oder Reklamewagen, das Legen von Versorgungsleitungen etc..

Wer eine Sondernutzungserlaubnis benötigt, sollte einen formlosen Antrag, der Angaben über die beabsichtigte Maßnahme und den genauen Ort (möglichst mit Lageplan) an das Amt für Umwelt  und Tiefbau richten.

Bauliche Anlagen an Kreisstraßen:

Längs von Landes- und Kreisstraßen dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten 20 m vom Fahrbahnrand keine baulichen Anlagen entstehen. In einem Abstand bis 40 m dürfen bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zugelassen werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehres gesichert ist.

Eine solche Ausnahmeerlaubnis ist auch notwendig, wenn eine Erschließung über die Kreisstraße erfolgt und keine Baugenehmigung, Bauanzeige etc. notwendig ist.

Auch für diese Ausnahmeerlaubnis reicht ein formloser Antrag, der Angaben über die bauliche Maßnahme und den Ort enthält. Bei Bauanträgen etc. erfolgt eine Beteiligung durch das Bauordnungsamt, so dass kein separater Antrag an das Amt für Umwelt und Tiefbau notwendig ist.

Ihr Ansprechpartner:

 
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