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Elterngeld

Familie und Beruf entwickeln sich immer mehr zu gleichberechtigten Lebensinhalten für beide Elternteile. Elterngeld und Elternzeit sollen helfen, den Start in eine neue Lebensphase mit Kind nach Ihren Wünschen zu gestalten.

Das Basiselterngeld wird den Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen, wenn in dieser Zeit die Erwerbstätigkeit unterbrochen wird oder eine Erwerbstätigkeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monat ausgeübt wird. Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Bezugszeiten können sich ergeben, sofern Ihr Kind mindestens sechs, acht, zwölf oder 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde.

Um Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wurde das Elterngeld zu einem Elterngeld Plus weiterentwickelt. Mit dem Elterngeld Plus wird Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglicht und damit der Wiedereinstieg erleichtert.

Eltern, die frühzeitig nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, verlieren durch die Berücksichtigung ihres Teilzeiteinkommens einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das Elterngeld Plus gleicht dies durch eine längere finanzielle Unterstützung über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus aus. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Monate Elterngeld Plus.

Zudem wird das Elterngeld um einen Partnerschaftsbonus ergänzt, der die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben fördern soll. Wenn beide Elternteile gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten, erhalten sie je Elternteil zwei bis vier weitere Monate Elterngeld Plus. Diese Regelungen können sowohl von zusammenlebenden Eltern als auch von Alleinerziehenden genutzt werden.

Das Informationsblatt begleitet Sie beim Ausfüllen der Formulare und erhält darüber hinaus allgemeine Hinweise. Weitere Informationen und Beispiele zum Elterngeld Plus finden Sie unter www.elterngeld-plus.de. Mit dem dort verfügbaren Elterngeldrechner mit Planer können Sie die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln.

Grundsätzlich hat Anspruch auf Elterngeld, wer:

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt 

Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Im digitalen Kreishaus "Kommune 365" erfolgt die Beantragung das Elterngeldes digital. Dort finden Sie neben zahlreichen Informationen und FAQs auch einen Elterngeldrechner mit Planer.

Elterngeld digital beantragen

Der Antrag kann erst mit der Geburt des Kindes gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet wird. Daher beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig nach der Geburt Ihres Kindes.

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