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Heilpraktiker

Wer die Heilkunde ausüben will, muss entweder Arzt sein oder eine Erlaubnis als Heilpraktiker haben.

Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie verschiedene Unterlagen bei dem Gesundheitsamt des Landkreises einreichen und Ihr fachliches Wissen je nach Ausrichtung der von Ihnen angestrebten Tätigkeit (Allgemeiner Heilpraktiker oder Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) vor einer beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelten Prüfungskommissionen erfolgreich unter Beweis stellen.

Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen sowie eine Beschreibung der Verfahren finden Sie hier.

Generelle Prüfungstermine beim Ministerium sind der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober jeden Jahres.

Auch ausgebildete Physiotherapeuten können nach erfolgreicher Zusatzschulung eine Erlaubnis als Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erhalten. Welche Institutionen derzeit eine vom Ministerium anerkannte Zusatzschulung anbieten erfahren Sie <media 1325 _blank external-link-new-window "APPLIKATION, Liste anerkannter Einrichtungen 01, Liste_anerkannter_Einrichtungen_01.pdf, 85 KB">hier</media>.

Die Erlaubnisse sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Ihre Ansprechpartnerin:

 
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