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Amt für Soziales und Integration

Menschen, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen befinden, haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Ziel ist es, die Betroffenen zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür ist das Amt für Soziales und Integration da.
 

Aufgaben

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Blindenhilfe / Blindengeld
  • Hilfe zur Pflege (ambulant und in Einrichtungen)
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Heimaufsicht
  • Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Nds. Pflegegesetz
  • Leistungen für Schwerbehinderte
  • Kriegsopferfürsorge
  • Betreuungsrecht
  • Beratung in Fragen des sozialen Wohnungsbaus, des Ausstellens von Wohnberechtigungsscheinen oder der Förderung von Wohnungseigentumsmaßnahmen

Sachgebiete

  • Grundsicherung, Integration und sonstige Hilfen (SG 50.1)
  • Eingliederungshilfe (SG 50.2)
  • Senioren und Betreuung (SG 50.3)

Öffnungszeiten und Kontakt

Sprechzeiten:

- mit und ohne Terminabsprachen -
Trotz Internet, Schriftverkehr und Telefon – manche Angelegenheiten regeln Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie, bitten Sie jedoch möglichst im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:

Montag - Freitag:8:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:14:30-17:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Absprache auch zu anderen Zeiten möglich.
 

Amtsleiterin:

Weiterführende Links

 
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