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Die Tuberkuloseberatung

Allgemeines über die Krankheit Tuberkulose:

Die Tuberkulose (Tbc) gehört zusammen mit HIV/AIDS und Malaria zu den häufigsten Infektionskrankheiten.

Nach Schätzung der WHO ist ein Drittel der Weltbevölkerung mit Tuberkulose infiziert. Etwa 5 - 10% der infizierten Patienten erkranken im weiteren Verlauf ihres Lebens , davon etwa die Hälfte bis zwei Drittel innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre.

Der überwiegende Anteil der Erkrankungsfälle an Tuberkulose (ca. 95 %) tritt in den sog. Entwicklungsländern auf (vor allem Afrika, Südostasien) und in den Ländern der ehemaligen UdSSR. Die Tuberkulose spielt nach wie vor aber auch in Europa eine wichtige Rolle (zunehmender internationaler Reiseverkehr, Flüchtlinge, Resistenzentwicklung der Tuberkulosebakterien gegenüber Medikamenten).

Symptome:

Die Erkrankung kann vor allem in der Anfangphase lange unbemerkt verlaufen, oft liegen keinerlei Symptome vor. Es handelt sich um Beschwerden, die auch bei einer Grippe auftreten können:

  • Lang anhaltender Husten bzw. Hüsteln
  • Auswurf beim Husten
  • Gewichtsabnahme über einen längeren Zeitraum
  • Appetitlosigkeit
  • Nachtschweiss
  • Fieberschübe
  • Müdigkeit
  • Allgemeine Abgeschlagenheit
  • Hartnäckige tastbare Knoten im Halsbereich
  • Bluthusten
  • Heiserkeit
  • Thoraxschmerzen
  • Bei Kindern eher atypische Symptome u. a. unklare Bauchbeschwerden

Übertragung der Tuberkulose:

Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt vorwiegend über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der an offener Lungentuberkulose erkrankte Mensch gibt beim Sprechen, Husten oder Niesen mit seinem Ausatemstrom feinste Tröpfchen, in denen die Krankheitserreger enthalten sind, in die Umgebung ab (Tröpfcheninfektion). Diese Tröpfchen schweben eine Zeitlang im Raum und können dann von einem anderen Menschen eingeatmet werden und ihn durch die in den Tröpfchen vorhandenen Tuberkelbakterien infizieren.

Die Ansteckungswahrtscheinlichkeit:

Sie ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:

  • der Kontaktintensität, d. h. wie häufig oder eng der Kontakt zum Erkrankten war
  • der Expositionsdauer, d. h. wie lange der Kontakt zum Erkrankten bestand
  • der Virulenz und der Konzentration der vom Erkrankten ausgeschiedenen Erreger
  • dem Ort, z. B. ob der Kontakt mit dem Erkrankten in einem kleinen geschlossenen Raum oder in einer Halle stattgefunden hatte
  • dem Immunstatus der Kontaktperson bzw. ob eine Grunderkrankung bei der Kontaktperson vorliegt
  • der sozialen Situation der Kontaktperson
  • junges / oder fortgeschrittenes Alter
  • psychische und physische Belastung
  • Herkunftsland der Kontaktperson (z. B. Entwicklungsland, Ostblockstaaten)

Infektionsschutzgesetz:

Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Die durch das Infektionsschutz resultierenden Maßnahmen sollen die Weiterverbreitung der Krankheit auf andere Menschen verhindern.

Umgebungsuntersuchungen:

Das Gesundheitsamt veranlasst nach Meldung eines Tuberkulosefalles die sogenannte Umgebungsuntersuchung bei den Kontaktpersonen (z. B. in Form einer intracutanen Tuberkulinprobe, Quantiferon-Blut-Test, Röntgenaufnahme der Lunge, Blutsenkung, Sputumprobe).
Sie dient dem Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung und Weiterverbreitung der Tuberkulose.

Diese Maßnahme wird zur Ermittelung benötigt:

  • von möglich infizierten Kontaktpersonen
  • von derjeniger Person, die den Erkrankten angesteckt hat.

Die Verpflichtung zur Duldung der notwendigen Untersuchungen ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jeden Bürger, insbesondere die Kontaktpersonen, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dulden und zu unterstützen und damit die dem Einzelnen und der Allgemeinheit drohenden Gefahren abzuwenden; insoweit sind die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit ausdrücklich eingeschränkt.


Aufgaben der Tuberkulose-Beratungsstelle:

  • Information, Beratung, Betreuung und Kontrolle von Tuberkulosepatienten, deren Familienangehörigen und anderer Kontaktpersonen
  • Regelmäßige Sprechstunden mit dem Lungenfacharzt Herrn Dr. Nobert Naber aus Cloppenburg (ca. 2 - 3 x im Monat) im Gesundheitsamt des Landkreises Vechta
  • Durchführung und ggf. Veranlassung notwendiger Untersuchungen bei Erkrankten und Kontaktpersonen
  • Erfassung und statistische Aufarbeitung der Erkrankungsfälle im Landkreis Vechta, um die Entwicklung und Verbreitung der Tbc in der Bevölkerung zu beobachten.
  • Weitergabe von Daten an das Robert-Koch-Institut

Kosten:

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Unterlagen:

Bitte bringen Sie die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung mit. Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ihre Ansprechpartnerin:

 
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