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Tierarzneimittelüberwachung

Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie hilft dabei, dass Lebensmittel von gesunden Tieren erzeugt werden und nicht mit Arzneimittelrückständen belastet sind. Durch die Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes soll einer steigenden Resistenzentwicklung entgegen gewirkt werden. Die Überwachungstätigkeit der kommunalen Veterinärbehörde schließt dabei die Anwendung und die Abgabe von Tierarzneimitteln mit ein.

Arzneimittelabgabe- und Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen:
Bei Tieren die der Gewinnung von Lebensmitteln wie Fleisch, Milch, Eier, Honig usw. dienen, dürfen nur zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. Zwischen Arzneimittelanwendung und Lebensmittelgewinnung (Schlachtung, Milchgewinnung usw.) sind festgesetzte Wartezeiten einzuhalten; der Arzneimittelbezug ist über tierärztliche Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege (AUA-Belege) nachzuweisen.

Tierhalter-Arzneimittel-Nachweis (früher Bestandsbuch):
Wendet der Tierhalter verschreibungs- und/oder apothekenpflichtige Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren selbst an, hat er die Anwendung im Tierhalter-Arzneimittel-Nachweis (früher Bestandsbuch) zu dokumentieren. In diesen sind Art, Anzahl, Identität und der Standort der Tiere, die Nummer des Arzneimittelabgabebeleges, die dem Einzeltier verabreichte Menge des Arzneimittels, das Anwendungsdatum, die einzuhaltende Wartezeit und die Unterschrift des Anwenders einzutragen. Als Tierhalter-Arzneimittel-Nachweis kann auch ein sogenannter Kombibeleg des Haustierarztes verwendet werden. Den entsprechenden Download finden Sie beim Niedersächsiches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Arzneimittelanwendung bei Pferden:
Bei Pferden kann der Tierhalter entscheiden, ob das Tier der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden soll oder nicht. Diese Entscheidung und die Arzneimittelanwendung ist im Pferdepass zu dokumentieren. Der behandelnde Tierarzt kann somit entscheiden, welche Arzneimittel angewendet werden dürfen und welche nicht. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite Pferd aktuell.

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