Ja, bei einem DSL-Anschluss werden elektrische Signale zur Datenübermittlung genutzt. Dabei sind die Haushalte in Reihe geschaltet und teilen sich das Kupferkabel. Je nach Kabelstrecke und Nutzeranzahl vermindert sich die Datenrate/Geschwindigkeit. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes „Shared Medium“.
Bei einem modernen Glasfasernetz hingegen werden die Daten mittels optischer Signale (Licht) übertragen. Die übermittelbare Datenrate ist um ein Vielfaches höher als bei elektrischen Signalen. Zudem ist jede Bedarfsstelle einzeln an das Netz angeschlossen. Die Leitung muss mit niemandem geteilt werden. Die Datenrate/Geschwindigkeit nimmt im Gegensatz zu Kupferkabeln so sehr viel geringer ab, dass dies kaum messbar ist.
Der Landkreis Vechta setzt vollständig auf ein zukunftssicheres und nachhaltiges Glasfasernetz mit FTTB. Dies ist die Kurzform für den technischen Ausdruck „Fibre to the Building“ (= Glasfaser bis ans Haus). Die Glasfaserleitungen, die sich durch nahezu unbegrenzte Übertragungskapazität und verlustfreie Signalübertragung auszeichnen, werden bei dieser Anschlussart bis an das jeweilige Gebäude geführt. Es wird also ein zukunftssicheres Netz ohne herkömmliche, langsame Kupferleitungen entstehen.
Auch wenn Sie mit Ihrer bislang verfügbaren Bandbreite zufrieden sind, kann sich dies schneller ändern, als Sie heute vermuten. Aktuell verdoppelt sich der Bandbreitenbedarf alle zwei Jahre. Arbeiten im "Homeoffice" verbreitet sich immer weiter, Online-Dienste für Musik und Film brauchen große Datenmengen, Schulen arbeiten längst mit digitalen Medien und selbst Arztbesuche werden in absehbarer Zeit teilweise online abgewickelt. Ein Großteil der Freizeitgestaltung spielt sich insbesondere für jüngere Menschen mittlerweile über das Internet ab. Das sind nur einige von vielen Beispielen. Insgesamt steigt der Bedarf an Breitbandübertragung rasant und stetig an. Verpassen Sie nicht den Anschluss an die Zukunft und denken sie daran: Ein Glasfaseranschluss erhält oder erhöht sogar den Wert Ihrer Immobilie, fördert die Produktivität Ihres Unternehmens, macht Ihren Wohnraum für Mieter attraktiver und schafft mehr Lebensqualität im Landkreis Vechta.
An jedem geförderten Hausanschluss werden mindestens 100 MBit/s ankommen. Das neue Glasfasernetz des Landkreises Vechta lässt aber eine wesentlich höhere Bandbreite (1.000 MBit/s und mehr) zu, die Sie durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vodafone erhalten können.
Die Nutzung eines Kabelanschlusses der Vodafone Kabel Deutschland ermöglicht dem Verbraucher eine Internetnutzung von bis zu 1 Gbit/s. Durch die vom Bund vorgegebene Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s in der Ausbaustufe 1 und 2, sowie der Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s in der 3. Ausbaustufe werden diese deutlich überschritten und sind aktuell nicht förderfähig. Nach bisheriger Ansicht der Bundesregierung erfüllen diese Kabel die Gigabitfähigkeit und können voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht durch einen geförderten Glasfaserausbau abgelöst werden. Ob und vor allem wann Haushalte mit einem Kabelanschluss eine Förderung erhalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gesagt werden.
Ein Anschluss auf eigene Kosten an das Glasfasernetz des Landkreises ist nicht ohne weiteres realisierbar. Die erforderlichen Kapazitäten werden in der Regel nur für das Ausbaugebiet geplant und ausgebaut. Eine Erweiterung des vorhandenen Netzes kann in einigen Fällen nach Einzelfallprüfung aber realisiert werden. Hierzu werden wir in naher Zukunft ein Nachverdichtungskonzept mit den entsprechenden Preisen veröffentlichen.
Ob das vorhandene Leerrohr genutzt werden kann, kann pauschal nicht gesagt werden. Durch die Förderrichtlinien sind Leerrohre an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und müssen bestimmte Standards einhalten:
- PVC-Rohr,
- Mikrorohr 1x10/6 mm
- Innenseite muss längs riffelt sein
- Sollte eine Mehrspartenhauseinführung verbaut sein, kann diese genutzt werden
- Leerrohr muss im Eigentum des Hausbesitzers sein
Sind die oben genannten Kriterien bei einem Leerrohr erfüllt, kann dieses durch das ausführende Bauunternehmen genutzt werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Der geförderte Ausbau ist mit sehr zeit- und arbeitsaufwändigen förderrechtlichen und vergaberechtlichen Vorgaben verknüpft und nimmt schon vor Beginn der eigentlichen Ausbauarbeiten sehr viel Zeit in Anspruch. Neben Vorgaben vom Bund müssen auch die Landesvorgaben eingehalten werden. Diese sehen das wirtschaftliche Handeln einzelner Kommunen vor.
Da der geförderte Ausbau nur nachrangig greift, muss im Vorfeld der Planungsarbeiten mit Hilfe eines Markterkundungsverfahrens herausgefunden werden, welche Adressen in die Förderung fallen und welche durch die vorliegende Internetverfügbarkeit nicht ausgebaut werden dürfen. Da in diesem Verfahren jede potenzielle Ausbauadresse im Landkreis betrachtet werden muss, vergeht für die Prüfung mehr Zeit als bei dem eigenwirtschaftlichen Ausbau, bei dem private Unternehmen alle in einem Gebiet liegenden Adressen mit Glasfaser versorgen können.
Der geförderte Glasfaserausbau erfolgt immer mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die Restkosten trägt der Landkreis. Der gesamte geförderte Glasfaserausbau erfolgt also mittels Steuergeldern. Und da Steuergelder nur sparsam und wirtschaftlich verwendet werden dürfen, müssen eine Menge Voraussetzungen geprüft, nachgewiesen und im Projektverlauf überwacht werden. Wichtig zu wissen ist zudem, dass der geförderte Ausbau immer nur nachrangig gegenüber einem eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgt. Sollten Telekommunikationsunternehmen in bestimmten Bereichen einen Ausbau planen, kann kein geförderter Ausbau erfolgen.
Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau erfolgt in der Regel von Telekommunikationsunternehmen. Diese betrachten bestimmte Gebiete und prüfen, ob dort ein Glasfaserausbau als wirtschaftlich angesehen wird. Eine Förderung wird hier nicht in Anspruch genommen, so dass sich die Telekommunikationsunternehmen auch nicht an die entsprechenden europäischen, bzw. nationalen Fördervorgaben halten müssen.
Der LK Vechta darf nur in Gebieten ausbauen, in denen kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) eine Versorgung von 30 Mbit/s bereitstellt. Die entsprechenden Gebiete wurden in einem Markterkundungsverfahren ermittelt: Die TKU wurden befragt, welche Gebiete sie bereits mit mind. 30 Mbit/s versorgen oder noch entsprechend erschließen wollen. Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Vechta zwingend an das Ergebnis dieser Markterkundung halten. Das bedeutet, dass die theoretische Versorgungsleistung der TKU für den Landkreis bindend ist: Ein mit mind. 30 Mbit/s versorgt gemeldetes Gebiet darf vom Landkreis auch dann nicht ausgebaut werden, wenn die tatsächliche Bandbreite beim Verbraucher geringer ist.
Momentan befindet sich der Landkreis in der Planungsphase für die dritte Ausbaustufe. Für diese hat der Fördermittelgeber die Aufgreifschwelle von 30Mbit/s auf 100 Mbit/S angehoben, sodass der Landkreis erneut eine Markterkundung veranlassen muss.
Sollten Sie glauben, dass auch Sie in die Förderfähigkeit fallen, nutzen Sie gerne die Links zu den Verfügbarkeitschecks der jeweiligen TKU`s unten auf unserer Startseite. Sollten die Checks erfolgreich sein, kontaktieren Sie uns gerne über unser Formular und wir werden alles Weitere prüfen.
Wenden Sie sich bitte an Vodafone: Wenn Sie auf einen DSL-Anschluss von Vodafone als Übergangsprodukt wechseln, haben Sie den Vorteil, dass Sie später problemlos wechseln können, sobald der Glasfaseranschluss bereit steht. Und das ohne doppelte Kosten: Vodafone beendet einfach den DSL-Vertrag für Sie. Wenn Sie Ihren Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen oder verlängern, müssen Sie die Restlaufzeit dieses Vertrages abwarten.
Alternativ zu einem DSL-Vertrag bei der Vodafone gibt es die Möglichkeit einen Giga-Cube zu nutzen. In Bereichen, in den die Mobilfunkversorgung ausreichend abgedeckt ist, kann ein Giga-Cube die Internetverbindung mittels Mobilfunk sichern. Unter den folgenden Links können Sie die Abdeckung des Mobilfunknetzes in Ihrem Bereich prüfen.
Netzabdeckung Vodafone
Bundesnetzagentur - Funkanlagen und elektromagnetische Felder
Die auf Ihrem Grundstück erforderlichen Baumaßnahmen werden mit Ihnen geplant und abgestimmt. Belastungen auf Ihrem Grundstück sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Grundsätzlich muss immer ein Loch in die Gebäudewand gebohrt werden, um das Kabel zusammen mit dem Schutzrohr zu verlegen. Nach Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz wird der alte Zustand des Grundstückes wiederhergestellt.
Alle Informationen zu den geplanten Bauzeiten finden Sie in unserem Geoportal. Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie ganz einfach Ihre Adresse ermitteln und die geplanten Zeiträume für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte anzeigen lassen.
Jede Adresse bekommt einen Hausanschluss. Dies gilt auch, wenn für eine Adresse mehrere Verträge abgeschlossen wurden. In dem Hausanschluss befinden sich ausreichend Fasern, um mehrere Wohneinheiten zu versorgen. Vom Hausübergabepunkt geht es mit einer Inhouse-Verkabelung in die einzelnen Wohneinheiten weiter. Deshalb ist es sinnvoll, bei der ersten Hausbegehung einen günstigen Ort für die Hauseinführung zu wählen, um nur kurze Distanzen bei der Inhouse-Verkabelung überbrücken zu müssen. Mehrere Hausanschlüsse werden nur dann gebaut, wenn es sich um verschiedene Adressen (Bsp.: Dorfstraße 1 und Dorfstraße 1a) handelt, diese Adressen im Ausbau berücksichtigt sind und für diese Adressen ein Vertrag vorliegt.
Nein. Der Landkreis wird nur die passive Infrastruktur (Leerrohre und Glasfaser) bauen und das Glasfasernetz dann an die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verpachten. Vodafone stattet das Glasfasernetz mit aktiver Technik aus und betreibt das Netz.
Vodafone als Netzbetreiber bietet auch Geschäftskundenprodukte mit hohen Bandbreiten und kurzen Endstörzeiten sowie weiteren individuellen Lösungen an. Auf der Internetseite von Vodafone (www.vodafone.de/vechta) erfahren auch Geschäftskunden mehr zu Inhalten und Preisen.
Der Netzbetreiber Vodafone hat im Ausbaugebiet die Vermarktung erfolgreich durchgeführt und die erforderliche Anschlussquote erreicht, damit der Ausbau nun erfolgen kann. Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist Vodafone zukünftig verpflichtet, allen anderen Marktteilnehmern einen offenen (diskriminierungsfreien) Zugang zu dem Glasfasernetz zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob andere Telekommunikationsunternehmen diese Möglichkeit nutzen.
Auch hier engagiert sich der Landkreis Vechta zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen und Vodafone. Der geplante Glasfaserausbau bildet eine wichtige Grundlage auch für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung.
Der Landkreis Vechta und Vodafone haben sich zum Ziel gesetzt, durch den Glasfaserausbau auch die Mobilfunkabdeckung kreisweit wesentlich zu verbessern, z. B. durch neue Antennenstandorte oder die Aufrüstung von Standorten mit neuer Technik und Glasfaser. Dies erfolgt in jedem Einzelfall in sehr enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Landkreis.
Zudem hat sich der Landkreis Vechta gemeinsam mit 14 weiteren Landkreisen zur "Mobilfunkinitiative Weser-Ems" zusammengeschlossen. Ziel unserer Initiative ist es, mit der Landespolitik und den Mobilfunkunternehmen ins Gespräch zu kommen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und Fördermittel bereitgestellt werden, damit der Landkreis Vechta die Möglichkeit erhält, aktiv in den Mobilfunkausbau einzugreifen, wenn der Markt diesen nicht sicherstellt.