Raumordnung
Die Raumordnung hat den Auftrag, die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Nutzungskonflikte auszugleichen. Leitgedanke bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum in Einklang bringt.
Auf nationaler Ebene ist die Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes und auf Landesebene im Nieders. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung gesetzlich geregelt. Umgesetzt wird diese ganzheitliche Aufgabe in erster Linie durch die Raumordnungspläne. In Niedersachsen sind dies das Landes-Raumordnungsprogramm und die Regionalen Raumordnungsprogramme.
Regionalplanung
In Niedersachsen ist die Regionalplanung eine kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Landkreise. Sie soll für eine vorausschauende, überörtliche und überfachliche Planung für die räumliche Entwicklung in unserem Landkreis sorgen. Zu unseren Aufgaben als untere Landesplanungsbehörde gehört u. a. die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Vechta, die Durchführung von Raumordnungsverfahren und die Stellungnahme zu kommunalen Bauleitplanungen.
Bauleitplanung
Der Landkreis Vechta als Untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalplanung nimmt zu zahlreichen Planungen und Vorhaben Stellung. Dabei wird vor allem die Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung geprüft, z. B. ob die Bauleitplanung einer Kommune den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Aber auch für fachliche Beratungen stehen wir zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
Herr MartinsAmt für Bauordnung, Planung und Immissionsschutz
|
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten