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Antibiotikaminimierung

Vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika hat die Bundesregierung mit dem Gesetz über den Verkehr von Tierarzneimitteln (TAMG, §§ 54 – 59) ein Erfassungssystem (Datenbank) für Antibiotikagaben bei der Aufzucht und Mast von Rindern, Schweinen und Geflügel  geschaffen. Über Kennzahlen werden Betriebe identifiziert, die häufig Antibiotika anwenden. Diese müssen Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika ergreifen. Seit dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit für diesen Bereich vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf die Niedersächsischen Landkreise übertragen worden.  


1. Allgemeines

2. Wer ist mitteilungspflichtig?

3. Wann ist was mitzuteilen?

4. Wie kann ich mitteilen?

5. Was ist die betriebliche Therapiehäufigkeit?

6. Wie erfahre ich die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit für meine Tierhaltung?

7. Was sind die Kennzahlen 1 und 2?

8. Wie lauten die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für den Erfassungszeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022?

9. Welchen Inhalt soll ein „Maßnahmenplan“ enthalten?

10. Wichtige Informationen für Tierhalter und Tierhalterinnen mit Vorschriften nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ab dem 01.01.2023


Ihre Ansprechpartner:

Allgemeine E-Mailadresse:
ab-min(at)landkreis-vechta.de

 

 
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