Leichenwesen

Friedhöfe
Die Bestattung der Toten wird von religiösen und kulturellen Vorstellungen geprägt. Mit der Bestattung soll dem Toten die letzte Ehre erwiesen werden. Die Bestattung muss jedoch nicht nur diesen traditionellen Erwartungen entsprechen, sondern es muss auch sicher gestellt werden, dass es durch den rasch einsetzenden Verfall des menschlichen Leichnams nicht zu Belastung von Mensch und Umwelt kommt und dass die Voraussetzungen für einen ungestörten Verwesungsprozess geschaffen werden.
Die Toten werden in unterschiedlichen Kulturkreisen der Erde, dem Wasser oder dem Feuer übergeben.
Es wird erwartet, dass der Leichnam in der Erde im Verlauf von einigen Jahren verwest und nur noch die Gebeine erkennbar zurückbleiben. Unter gewissen Bedingungen kommt es jedoch zu Störungen in der Verwesung, sodass es unter Umständen nicht möglich ist, die Grabstelle ohne Verletzung der Totenwürde neu zu belegen.
Die Bodenverhältnisse haben einen entscheidenden Einfluss auf die Verwesungsprozesse. Schlecht durchlüftete Böden oder stauende Nässe führen durch einen Sauerstoffmangel zu Verwesungsstötungen.
Umbettungen
Leichen (Erdbestattung) und Aschenreste in Urnen dürfen außer in den bundesrechtlich geregelten Fällen vor Ablauf der Mindestruhezeit nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Internationale Leichenpässe zur Überführung ins Ausland
Für die Überführung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorgelegt werden muss der ausgefüllte Antrag, die Sterbeurkunde und der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung. Bei einem nicht natürlichem Tod muss zusätzlich die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen. Der Leichenpass wird auf Antrag der Angehörigen oder des von ihnen mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen ausgestellt.
Kosten insgesamt: 40 €
Ihre Ansprechpartner:
![]() | Herr WehlageGesundheitsamt
|
Frau KennewegGesundheitsamt
|
Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten