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Verwaltungsfachangestellte/r

Voraussetzungen:

  • Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)

Persönliche Eigenschaften:

  • Lernbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
  • Freundlichkeit, Höflichkeit, Offenheit und Spaß am Umgang mit Menschen
  • gute und sichere Deutschkenntnisse in Schrift und Wort
  • gute Mathematikkenntnisse
  • Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und an der Gesetzesarbeit

Ausbildungsverlauf:

Die Ausbildung ist auf 3 Jahre angelegt und gliedert sich in schulische und berufspraktische Abschnitte. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte erfolgt im Blockunterricht an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. in Oldenburg.

Die praktische Ausbildung findet in den verschiedenen Ämtern und Referaten des Landkreises Vechta statt und vermittelt während der Ausbildung einen deutlichen Eindruck über die vielfältigen Aufgaben und Möglichkeiten, die der Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten mit sich bringt. Ob im Straßenverkehrsamt, wo Kraftfahrzeuge zugelassen oder Führerscheine ausgestellt werden, im Sozialamt, im Jugendamt oder im Bereich der Wirtschaftsförderung oder der Kasse, Sie erwartet eine Fülle an Einsatzmöglichkeiten.

Arbeitszeit:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für die Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) 39 Stunden.

Ausbildungsvergütung:

Der TVAöD regelt in § 8 für die Auszubildenden auch deren Ausbildungsvergütung. Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt danach

                                                                   seit April 2022                  

  • im 1. Ausbildungsjahr                            1.068,26 €                                            
  • im 2. Ausbildungsjahr                            1.118,20 €                                
  • im 3. Ausbildungsjahr                            1.164,02 €                       

In jedem Ausbildungsjahr wird zudem ein Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 € gezahlt.

Urlaubsanspruch:

Den Urlaubsanspruch der Auszubildenden nach dem TVAöD regelt § 9. Danach haben Auszubildende altersunabhängig Anspruch auf 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Bewerbung:

Das Bewerbungsverfahren läuft für Auszubildende zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten sowie für die Bewerberinnen und Bewerber um einen dualen Studienplatz in weiten Teilen gleich ab. Grundsätzliches zum Bewerbungsverfahren und auch den ungefähren Zeitplan für unsere Ausschreibungen bis hin zur Besetzung finden Sie hier.

 
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