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Trinkwasser

Welche wichtige Rolle sauberes Trinkwasser in unserem täglichen Leben spielt, ermessen wir oft erst, wenn solches nicht (mehr) zur Verfügung steht.


Das Gesundheitsamt überwacht die Qualität des in den Haushalten ver-wendeten Wassers für den menschlichen Bedarf (= Trinkwasser) auf Grund der Vorschriften in der Trinkwasserverordnung.


Die Beurteilung, ob das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen entspricht wird auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen speziell dafür zugelassener Labore getroffen.

Welche Untersuchungen in welchen Abständen durchgeführt werden müssen, hängt grundsätzlich von der täglichen Fördermenge und dem Kreis der Verbraucher ab.

Alle mit der Überwachung der Trinkwasseranlagen verbundenen Tätigkeiten sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Ihre Ansprechpartnerin:

 
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