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Allgemeine Beratung

Der Auftrag der Jugendhilfe ist im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) geregelt. Die Aufgaben und Angebote sind individuell, passgenau und von einem partnerschaftlichen Verhältnis der Beteiligten gekennzeichnet.





Die Jugendhilfe hat insbesondere den Auftrag:

  • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.
  • Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
  • Darüber hinaus ist die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, bei fehlender Mitwirkung zum Kindeswohl auch gerichtliche Maßnahmen einzuleiten und sodann im Einzelfall auch gegen den Willen der Eltern zu intervenieren.

Der Bezirkssozialdienst beim Landkreis Vechta - Jugendamt - ist in Bezirke aufgeteilt. Die jeweils für Sie zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter finden Sie in der unten stehenden Ansprechapartnerliste. Bitte vereinbaren Sie für ein Gespräch in jedem Fall einen Termin.

Im Rahmen des Bezirkssozialdienstes sind die Aufgaben in folgende Bereiche gegliedert:

  • Beratung der Familien über allgemeine Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
  • Einleiten von Hilfen, die sowohl ambulant als auch teilstationär und stationär sein können.
  • Erfüllung des gesetzlichen Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche
 
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