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Vogelgrippe: Verhalten bei Fund von erkrankten Kranichen und Wildvögeln

Vogelgrippe: Verhalten bei Fund von erkrankten Kranichen und Wildvögeln

Aktuell gibt es mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbeständen im Landkreis Vechta, doch auch bei wildlebenden Kranichen wurde das Virus bereits nachgewiesen. Diese Vögel halten sich derzeit verstärkt in den Moorgebieten im Landkreis auf, da sie dort rasten, bevor sie ihre Reise in den Süden antreten. Doch auch in Wohngebieten im Kreisgebiet wurden bereits erkrankte oder tote Tiere gefunden. Auch im benachbarten Landkreis Diepholz kam es zu zahlreichen Funden von erkrankten oder toten Kranichen. Aus diesem Grund weist der Landkreis Vechta auf Verhaltensregeln beim Fund eines solchen Tieres hin.

„Auch wenn von erkrankten oder toten Kranichen keine direkte Gesundheitsgefahr für den Menschen ausgeht, empfehlen wir dennoch, einen sicheren Abstand zu den Tieren zu halten“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. Anschließend sollte der Fund von Kranichen, Störchen, Fischreihern, Möwen sowie Enten- und Gänsevögeln dann in erster Linie per Mail an die Mailadresse tierseuche(at)landkreis-vechta.de gemeldet werden. Die Meldung sollte dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Vogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von z. B. Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten.

Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Vogels und ebenfalls unbedingt eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.  

Wichtige Hinweise zur Abholung der Tiere durch das Veterinäramt:
Aufgrund der aktuellen Situation mit mehreren Vogelgrippeausbrüchen in verschiedenen Nutzgeflügelbeständen, deren Bekämpfung durch das Veterinäramt des Landkreises Vechta vorgenommen wird, und der Vielzahl an Meldungen von toten bzw. erkrankten Kranichen kann es zu Verzögerungen bei der Abholung der Tiere kommen. Meldungen aus Fundgebieten, die sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung, in Ortslagen oder in Vorgärten befinden, werden vorrangig bearbeitet. „Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen zu Verzögerungen bei der Abholung von gemeldeten Kranichen beziehungsweise anderen oben genannten Wildvögeln kommt. Insbesondere bei Meldungen, die am Nachmittag oder Abend eingehen, kann die Abholung erst am nächsten Tag erfolgen“, erklärt Gerdesmeyer.

Zudem fordert der Landkreis alle geflügelhaltenden Betriebe nachdrücklich auf, die festgelegten Biosicherheitsmaßnahmen strikt zu befolgen und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden. Die Veterinärbehörden bitten die Betriebe außerdem, die Bestandskontrollen tatkräftig zu unterstützen.

Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de//service/formulare/veterinaerwesen sowie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

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