Vogelgrippe: Landkreis Vechta erlässt drei neue Allgemeinverfügungen

Vogelgrippe: Landkreis Vechta erlässt drei neue Allgemeinverfügungen
Angesichts der aktuellen Vogelgrippe-Ausbrüche erlässt der Landkreis Vechta drei neue Allgemeinverfügungen. Zwei beziehen sich auf die gestern festgestellten Ausbrüche in einer Putenhaltung in Telbrake (Vechta) und einer Legehennenhaltung in Lutten (Goldenstedt) und legen die jeweiligen Schutz- und Überwachungszonen fest. Eine weitere Allgemeinverfügung betrifft einen Ausbruch in Drentwede im Nachbarlandkreis Diepholz, da die von der Diepholzer Veterinärbehörde festgelegte Überwachungszone in den Landkreis Vechta hineinragt.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen können erst nach Bestätigung des Ausbruchs durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erlassen werden. Die Bestätigung der zwei gestern festgestellten Ausbrüche durch das FLI liegt seit heute Mittag vor. Die Verfügungen werden am morgigen Sonntag (2. November) um 0 Uhr in Kraft treten. Damit gibt es im Landkreis Vechta nun insgesamt fünf amtlich festgestellte Ausbrüche des Vogelgrippevirus HPAI H5N1.
Die drei Allgemeinverfügungen und weitere Informationen rund um die Vogelgrippe gibt es auf www.landkreis-vechta.de.
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