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Vogelgrippe: Fragen und Antworten

Vogelgrippe: Fragen und Antworten

Was ist Geflügelpest?

Die Geflügelpest/Vogelgrippe, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.

Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen ("wenig krank machenden") und den hoch pathogenen ("stark krank machenden") Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere H5N1) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

Da die Influenzaviren in Wildvögeln überleben können, kann es immer wieder zu Ausbrüchen der AI kommen, die gelegentlich - auch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen - auf Hausgeflügelbestände übergreifen können.

Die aktuellen Rechtsvorschriften finden Sie rechts neben diesem Artikel.

Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

Wo kommt das Virus her?

Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Träger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.

Wie erkennt man Geflügelpest?

Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreitet. Nach einer kurzen Inkubationszeit (wenige Stunden bis hin zu maximal 21 Tagen) erkranken die Tiere. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.

Betroffene Tiere zeigen folgende Symptome:

• hohes Fieber
• Appetitlosigkeit
• Drastischer Rückgang der Legeleistung
• Hochgradige Apathie
• Atemnot
• Ausgeprägtes Kropfödem
• Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
• Wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
• Plötzlich auftretende zahlreiche Todesfälle


Wie wird Geflügelpest übertragen und welche Tiere sind empfänglich?

Übertragen wird das Virus über direkten oder indirekten Kontakt:

Direkt: infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege, sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport breitet sich das Virus sehr schnell aus.
Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen.
Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.

Indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die AI weiter verbreitet werden.

Empfänglich ist in erster Linie das Hausgeflügel, wie z. B. Hühner, Puten (Truthühner), Perlhühner, Hausenten und -gänse. Aber auch Pfauen, Strauße, Emus und Nandus können an Geflügelpest erkranken. Wildvögel, vor allem Wasserfederwild wie Wildenten, -gänse, Schwäne und Möwen, aber auch Greifvögel sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln können sich ebenfalls infizieren.

Andere Säugetiere, wie z. B. Pferde, Katzen und Schweine können sich theoretisch mit dem Virus infizieren und erkranken. Grippeviren sind sehr tierartspezifisch, zwischen den einzelnen Tierarten ist eine Infektion daher weniger wahrscheinlich als innerhalb einer Tierart.
 Generell sind Katzen bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren zwar empfänglich für das Geflügelpestvirus und können es untereinander übertragen, allerdings besteht beim Kontakt von Hauskatzen mit hiesigen Singvögeln im Moment ein vernachlässigbar geringes Risiko einer Infektion.
 Eine Infektion von Hunden konnte bislang nicht nachgewiesen werden.

Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Bisher kam es nur äußerst selten und nur unter bestimmten Bedingungen zur Übertragung vom Tier auf den Menschen. In diesen seltenen Fällen kann die Geflügelpest jedoch tödlich enden. Seit 2003 wurden weltweit 854 Fälle von aviärer Influenza beim Menschen bestätigt (Quelle: WHO, Stand: Juli 2016). Das ist sehr wenig, weil diese Seuche beispielsweise bereits seit Jahren in großen Teilen Fernostasiens grassiert und dort mehrere Milliarden Menschen leben. Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus.


Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel essen?

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.

Gibt es eine Impfung gegen Geflügelpest?

Immer wieder wird über den Einsatz von Impfstoffen als Bekämpfungsmaßnahme in der Tierseuchenbekämpfung diskutiert. Im Falle der Vogelgrippe ist dies jedoch bisher aus verschiedenen Gründen nicht hilfreich:

Durch die Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus leider nicht verhindert, da sich die Tiere trotz erfolgreicher Impfung anstecken können. Es kommt lediglich nicht mehr zu Krankheitsanzeichen bei den Tieren. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus und damit auch Verbreiter der Seuche.

Daneben besteht ein weiteres Problem darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Dadurch ist eine Unterscheidung von geimpften und infizierten Tieren bei Laboruntersuchungen nicht möglich. Markerimpfstoffe, nach deren Anwendung die gebildeten Antikörper von infektionsbedingten Antikörpern zu unterscheiden sind, könnten dieses Problem in Zukunft lösen.

Wie bekämpft man Geflügelpest?

Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, einen 3 km großen Sperrbezirk und ein 10 km großes Beobachtungsgebiet angeordnet.
 Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Danach werden auch die Betriebe mit Geflügel in einem bestimmten Umkreis um das Seuchengehöft geräumt.

Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Schon beim geringsten Geflügelpest-Verdacht unbedingt den Tierarzt/die Tierärztin informieren! Denn ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründet geäußerter hat dagegen keine.

Alle zuständigen Behörden beobachten aufmerksam den weiteren Verlauf der Geflügelpest in Europa. Aufgrund umfangreicher Vorbereitungsmaßnahmen ist man heute gut gerüstet und hat die notwendigen Alarm- und Krisenpläne vorbereitet.

Nur bei strikter Beachtung der eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines großflächigen Seuchenausbruches beim Nutzgeflügel in Deutschland begrenzen. Bitte helfen Sie den Behörden dabei durch Ihr Verhalten.

Bekämpfung der Geflügelpest (H5N1) bei Wildvögeln

Wenn bei Wildvögeln ein Fall von Geflügelpest auftritt, sind Maßnahmen zu ergreifen, um ein Übergreifen der Infektion auf Hausgeflügelbestände zu verhindern.

So sind um jeden Fundort eines infizierten Wildvogels ein Sperrbezirk von mindestens 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km Radius einzurichten. In diesen Zonen ist u. a. alles Geflügel zu untersuchen, müssen sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt und Handelsbeschränkungen beachtet werden. Im Beobachtungsgebiet (einschließlich Sperrbezirk) dürfen Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Diese Einschränkungen gelten für 30 Tage, sofern keine neuen Fälle auftreten.

Auf die Einrichtung von Sperrbezirk und/oder Beobachtungsgebiet kann unter Umständen verzichtet werden, wenn das Veterinäramt nach einer Risikobewertung zu dem Ergebnis kommt, dass kein Risiko der Übertragung auf Hausgeflügelbestände besteht. Besteht ein nur geringes Risiko der Übertragung, kann an deren Stelle ein sogenanntes Sperrgebiet von mindestens 1 km Radius mit einem verkleinerten Beobachtungsgebiet von mindestens 3 km Radius eingerichtet werden.

Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen.

Was kann ich tun, um das Weiterverbreiten im Seuchenfall zu verhindern?

Grundsätzlich gelten für alle Personen die Geflügel halten, Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby)-Haltungen handelt, die gleichen Maßnahmen. Geflügelpest lässt sich sehr leicht über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.

Es sollte daher vermieden werden, im Seuchenfall Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.

Geflügelhalter sollten möglichst keine anderen Geflügelbestände aufsuchen. Falls diese Kontakte nicht vermeidbar sind, sollten folgende Punkte beachtet werden:

• Strikte Trennung von Arbeits- und Freizeitkleidung
• Vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor Verlassen des eigenen Grundstückes zu duschen und die Haare sind zu waschen
• Vorsichtsmaßregeln gelten für alle Besucher/Angehörige des Betriebes
• Einrichtung von Desinfektionsbecken oder -matten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.
• Es sind nur zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden.

Gelten die Maßnahmen auch für Halter von wenigen Tieren?

Alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.

Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt.

 

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

<link file:4943 download file>Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Institutes.

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