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Vogelgrippe breitet sich weiter aus: Siebter Ausbruch im Landkreis Vechta

Vogelgrippe breitet sich weiter aus: Siebter Ausbruch im Landkreis Vechta

Der Landkreis Vechta meldet einen weiteren Ausbruch des Vogelgrippevirus HPAI. Betroffen ist eine Hühnerhaltung in der Stadt Vechta, Ortsteil Telbrake, mit insgesamt rund 38.000 Legehennen im Alter von 47 Lebenswochen. Nachdem die Mitarbeiter des Veterinäramtes bereits am gestrigen Freitag (07.11.2025) bei dem betroffenen Betrieb aufgrund eines gemeldeten Verdachtsfalls Proben entnommen hatten, liegt seit heute Nachmittag auch das Ergebnis der rechtlich vorgeschriebenen Bestätigungsuntersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vor. Dieses stellte den Ausbruch der Geflügelpest für den betroffenen Betrieb offiziell fest.Die Tötung des Bestands wurde daraufhin heute unter tierschutzfachlicher Aufsicht des Veterinäramtes durchgeführt.

Weiterhin erlässt der Landkreis Vechta eine weitere tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel. Darin werden ein Schutzzone und ein Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik „Amtsblatt“  zu finden und tritt am 09.11.2025 um 00:00 Uhr in Kraft. Die bestehenden Allgemeinverfügungen um die vorherigen Ausbruchsorte bleiben nach wie vor in Kraft. Zudem gilt weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.

Das Veterinäramt des Landkreises fordert nach wie vor alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

Zudem sollen erkrankte oder tote Wildvögel in erster Linie per Mail an die Mailadresse tierseuche(at)landkreis-vechta.de gemeldet werden. Die Meldung soll dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Wildvogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von z. B. Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten. Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Wildvogels und ebenfalls unbedingt eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.  

Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de//service/formulare/veterinaerwesen sowie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

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