Die Vogelgrippe zieht im Landkreis Vechta weitere Kreise: Neuer Fall bestätigt

Die Kreisverwaltung erreichte die Meldung über einen neuen Verdachtsfall der Vogelgrippe beim Nutzgeflügel. Betroffen ist eine Putenhaltung mit insgesamt 9.800 Putenhähnen (im Alter von 14 Lebenswochen) in der Gemeinde Goldenstedt, im Ortsteil Lahr-Süd. Mit einem durchgeführten Schnelltest konnte bereits am späten Freitagabend (07.11.2025) das Influenza A Virus nachgewiesen werden. Mitarbeitende des Veterinäramtes haben daraufhin am gestrigen Samstag (08.11.2025) amtliche Proben entnommen und zum Lebensmittel- und Veterinäramt (LAVES) nach OIdenburg gebracht. Das LAVES konnte den Verdachtsfall auf Vogelgrippe amtlich bestätigen. Auch das seit heute Nachmittag (09.11.2025) vorliegende Ergebnis der rechtlich vorgeschriebenen Bestätigungsuntersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte den Ausbruch der Geflügelpest für den betroffenen Betrieb offiziell nachweisen. Die Tötung des Bestandes wird daher unter tierschutzfachlicher Aufsicht des Veterinäramtes am morgigen Montag (10.11.2025) durchgeführt.
Wie auch bei den vorherigen Fällen wird im Weiteren rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (3-km-Radius) und eine Überwachungszone (10-km-Radius) eingerichtet, die mit der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung ab dem 10.11.2025, 00:00 Uhr in Kraft treten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik „Amtsblatt“ zu finden. Die bestehenden Allgemeinverfügungen um die vorherigen Ausbruchsorte bleiben nach wie vor in Kraft. Zudem gilt weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.
Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.
Nach wie vor sollen zudem erkrankte oder tote Wildvögel in erster Linie per Mail an die Mailadresse tierseuche(at)landkreis-vechta.de gemeldet werden. Die Meldung soll dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Wildvogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von z. B. Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten. Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Wildvogels und ebenfalls unbedingt eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.
Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de//service/formulare/veterinaerwesen sowie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
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