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Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Windpark Krimpenfort GmbH & Co. KG, Krimpenforter Str. 10A, 49393 Lohne

hat eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 5) des Typs „Enercon E-147 EP5 E2 5,000 kW“ auf dem Grundstück in Vechta, Gemarkung Vechta, Flur 25, Flurstück 101/2 beantragt.

Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Im Rahmen einer Vorprüfung nach dem UVPG war festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da das Vorhaben nach Anwendung der Kriterien gem. Anlage 3 zum UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Maßgeblich für die Beurteilung waren insbesondere die Größe des Vorhabens und die damit einhergehenden Immissionen, die Bedeutung des Eingriffs in Landschaft und Natur und die Belastbarkeit der Schutzgüter sowie die Auswirkungen auf Menschen, Flora und Fauna.

Diese Entscheidung ist als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht
selbstständig anfechtbar.

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