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Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenzen an der K 253 im Ortsteil Lutten (Gemeinde Goldenstedt)

Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenzen an der K 253 im Ortsteil Lutten (Gemeinde Goldenstedt)

Mit Wirkung vom 01.01.2015 werden an der Kreisstraße 253 (Große Straße) in Lutten (Gemeinde Goldenstedt) gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBL Nr. 21/2014 S. 291) die Ortsdurchfahrtsgrenzen in Lutten verlegt und somit die Ortsdurchfahrt Lutten im Einvernehmen mit der Gemeinde Goldenstedt neu festgesetzt. Die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze in km 0,603 wird nach km 0,330 verlegt und die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze in km 1,404 nach km 1,894  verlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Vechta, 15.12.2014                                                                           

Herbert Winkel

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