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Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 880 in Visbek

Mit Wirkung vom 15.06..2015 wird an der Landesstraße 880 gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBL Nr. 21/2014 S. 291) die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze in Visbek von km 0,800 nach 0,900 verlegt und somit im Einvernehmen mit der Gemeinde Visbek neu festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden

Vechta, 19.06.2015                                                                               
Herbert Winkel

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