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Überörtliche Kommunalprüfung „Organisation und Wirtschaftlichkeit unterer Bauaufsichtsbehörden“ des Landkreises Vechta durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Überörtliche Kommunalprüfung „Organisation und Wirtschaftlichkeit unterer Bauaufsichtsbehörden“ des Landkreises Vechta durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Der Niedersächsische Landesrechnungshof, 31137 Hildesheim hat die überörtliche Kommunalprüfung „Organisation und Wirtschaftlichkeit unterer Bauaufsichtsbehörden“ des Landkreises Vechta am 04.11.2014 abgeschlossen.

Diese Prüfung sollte aufklären, in wieweit die individuelle Aufbau- und Ablauforganisation der unteren Bauaufsichtsbehörden Einfluss auf deren Effizienz und damit auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung nimmt.

Der Kreistag des Landkreises Vechta hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 5 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz wird die Prüfungsmitteilung öffentlich bekanntgemacht. Die Prüfungsmitteilung liegt in der Zeit vom 18.08.2015 bis zum 26.08.2015 einschließlich zur Einsichtnahme im Kreishaus des Landkreises Vechta, 49377 Vechta, Ravensberger Straße 20, Zimmer 312, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags von 14:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus.

Vechta, 11.08.2015    Im Auftrage: Kleene

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