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Genehmigungsverfahren der Satzung des Realverbandes Lohne (Brägel) über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise)

Genehmigungsverfahren der Satzung des Realverbandes Lohne (Brägel) über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise)


Der Realverband Lohne „Bezirkswegegenossenschaft – Brägel“ hat in seiner Versammlung am 29.05.2015 – TOP 2 die Satzung über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise) beschlossen.

Die Satzung, die eine vollständige Aufhebung der Unterhaltungspflichten zur Folge hat, bedarf meiner Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren wird hier zum Aktenzeichen 151615 – Brägel – 01/2015 – Nr. 188/212 geführt.

Eine Genehmigung erfolgt nicht, wenn berechtigte Interessen der Betroffenen oder der Allgemeinheit durch die Aufhebung verletzt werden (§ 38 RealVbG).

Evtl. Betroffene sowie die Allgemeinheit werden hiermit über das Genehmigungsverfahren informiert und aufgefordert, mögliche Bedenken/Einwendungen gegen eine Genehmigung schriftlich unter Beifügung von begründenden Unterlagen bis zum 13.07.2015 beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta einzureichen.

Nach Fristablauf eingereichte Eingaben finden keinen Anspruch mehr, im Verfahren  berücksichtigt zu werden.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 08.06.2015 auch unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik Bürgerservice/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit gestellt. Zusätzliche Informationen sind beim Amt für zentrale Aufgaben des Landkreises Vechta erhältlich.

i. A. Marie-Theres Küther

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