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Genehmigung der Satzung des Realverbandes Lohne (Brägel) über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise)

Genehmigung der Satzung des Realverbandes Lohne (Brägel) über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise)

Landkreis Vechta                                     
Der Landrat
Vechta, den 08.08.2015

Der Realverband Lohne „Bezirkswegegenossenschaft – Brägel“ hat in seiner Versammlung am 29.05.2015 – TOP 2 die Satzung über die Aufhebung von Rezeßpflichten an den Genossenschaftswegen Nr. 212 (vollständig) und Nr. 188 (teilweise) beschlossen.

Das hierzu notwendige Genehmigungsverfahren ist durch Hinweis in den Tageszeitungen am 06.06.2015 und Einstellung auf die Internetseite des Landkreises Vechta bekannt gemacht worden.

Einwendungen sind nicht eingegangen. Nach Abschluss der Prüfung ist die Genehmigung der Satzung am 07.08.2015 erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden kann. Die Klage ist gegen den Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta zu richten.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 12.08.2015 auch unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik Bürgerservice/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit gestellt. Zusätzliche Informationen sind beim Amt für zentrale Aufgaben des Landkreises Vechta erhältlich.

i. A. Lukas Bünnemeyer

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