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Bekanntmachung:Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Bekanntmachung:Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Herr Hendrik Krapp, Lehmder Straße 17, 49439 Steinfeld, beantragt die Genehmigung zur Erweiterung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Steinfeld, Lehmder Str. 17 (Gemarkung Steinfeld, Flur 17, Flurstücke 77 u. 129/1).

Der Antrag umfasst im Wesentlichen den Neubau eines Masthähnchenstalles (43.999 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage und Versorgungstrakt bei Aufgabe der Rinderhaltung (77 Rinderplätze).

Das Vorhaben soll unmittelbar nach Genehmigungserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Anlage verfügt dann insgesamt über 74.994 Masthähnchenplätze.

Die wesentliche Änderung der Anlage bedarf der Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).

Das geplante Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die hierzu eingereichten Unterlagen liegen für die Dauer von einem Monat, und zwar vom 20.12.2021bis 19.01.2022 zur Einsichtnahme beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, (3. Obergeschoss, Zimmer 325), von montags bis mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr aus.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Einwendungsende: 02.02.2022) schriftlich bei mir als Genehmigungsbehörde geltend zu machen. Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders oder der Einwenderin dessen Namen und Anschrift vor einer Bekanntgabe an den Antragsteller und den im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden kann, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller ist am 24.02.2022 um 14.30 Uhr im Besprechungsraum 1 des Kreisamtes in Vechta (2. Obergeschoss, Rotunde, Zimmer 234) vorgesehen.

Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Sollte nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung nicht erforderlich sein, wird diese Entscheidung öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Küther

 

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