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Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Rainer Kreutzmann, Up´n Brink 2, 49456 Bakum

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Rainer Kreutzmann, Up´n Brink 2, 49456 Bakum

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 27.10.2020 wurde Herrn Rainer Kreutzmann, Up´n Brink 2, 49456 Bakum, die Genehmigung zur Errichtung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Bakum, Up´n Brink 2 (Gemarkung Bakum, Flur 30, Flurstück 45) für das folgende Vorhaben erteilt: Stilllegung vorhandener Ställe, Umbau eines Schweinestalles, Neubau eines Schweinestalles mit Abluftreinigungsanlage und Anschluss vorhandener Schweineställe sowie Anbau eines Bullenstalles.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingun-gen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die Errichtung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.
Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt
Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 09.11.2020 bis 23.11.2020 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.


Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Rainer Kreutzmann, Up´n Brink 2, 49456 Bakum.
Für diese Tierhaltungsanlage gilt das BVT-Merkblatt „Beste verfügbare Techniken für die Intensivhaltung oder –aufzucht von Geflügel oder Schweinen“.

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