/user_upload/Kopfbild-v.jpg

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Knipper, Michael, Zum Bödden 11, 49456 Bakum

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Knipper, Michael, Zum Bödden 11, 49456 Bakum

                                                                              Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 31.01.2017 wurde Herrn Michael Knipper, Zum Bödden 11, 49456 Bakum, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49456 Bakum, Zum Bödden 11 (Gemarkung Vestrup, Flur 8, Flurstücke 187/7 und 187/10) für das folgende Vorhaben erteilt:

- Aufgabe/Abbruch von fünf Schweineställen und Neubau eines Schweinestalles an einem vor-handenen Stall mit Anschluss des gesamten Stalles an eine Abluftreinigungsanlage,
- Neubau eines Schweinestalles (4.096 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage, zwei Futter-mittelsilos und fünf Futtermittelerdtanks.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein öffentliches Genehmigungsverfah-ren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des An-hangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegen-über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 13.02.2017 bis 27.02.2017 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand

zurück zur Übersicht


 
Facebook Instagram