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Bekanntmachung gem. § 3a des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, hier: Tierhaltungsanlage Seelhorst, Dirk, Bakumer Str. 135, 49393 Lohne

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Herr Dirk Seelhorst, 49393 Lohne hat eine Genehmigung zur Änderung bzw. Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Lohne, Bakumer Str. 135 (Gemarkung Lohne, Flur 12, Flurstücke 50/5, 60, 76 und 78/3) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Im Rahmen einer Vorprüfung gem. § 3 c UVPG war festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Einzelfallprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeits-prüfung bedarf.

Diese Entscheidung ist als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht selbstständig anfechtbar.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Zubrägel

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