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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Tierhaltungsanlage Wilhelm Pohlmann, Bünner Wohld 11, 49413 Dinklage

Bekanntmachung gem. § 10  Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),  hier: Tierhaltungsanlage Wilhelm Pohlmann, Bünner Wohld 11, 49413 Dinklage

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 17.02.2021 wurde Herrn Wilhelm Pohlmann, Dinklager Straße 78, 49393 Lohne, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49413 Dinklage, Bünner Wohld 11 (Gemarkung Dinklage, Flur 5, Flurstück 26/7 – Bebauungsplan 107 der Stadt Dinklage) für das folgende Vorhaben erteilt:

  • Änderung der Stalleinrichtungen Ställe 1 – 5
  • Änderung der Abluftführung Ställe 1 – 5
  • Neubau einer Trockenkotverlade- und Notlagerhalle
  • Anlegen einer befestigten Fläche.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 Spalte 1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 01.03.2021 bis 15.03.2021 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

 

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Küther

Genehmigungsbescheid: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 a BImSchG (Genehmigungsbescheid): hier: Tierhaltungsanlage Pohlmann, Wilhelm, Bünner Wohld 11, 49413 Dinklage. Für die Tierhaltungsanlage gelten die BVT-Schlussfolgerungen „Beste verfügbare Techniken der Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen

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