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Bekanntmachung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“

Bekanntmachung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“

Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ in der Stadt Damme und der Gemeinde Steinfeld, Landkreis Vechta, und der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“, Landkreis Diepholz.

Der Landkreis Vechta beabsichtigt im Einvernehmen mit dem Landkreis Diepholz aufgrund der §§ 20, 22, 23, 32 BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt geändert durch Art. 1 des Änderungsgesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) in Verbindung mit den
§§ 14, 15, 16, 23, 32 Abs. 1 NAGBNatSchG vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ zu erlassen.           

Der Entwurf der Verordnung mit Übersichts- und Detailkarten sowie Begründung wird in der Zeit vom

 

27.08.2018 bis zum 28.09.2018

 

bei der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“, Rathaus Zimmer D. 12, Hauptstraße 80, 49448 Lemförde, öffentlich ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags bis freitags:                         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags:                                           14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 05443/209-56.

Zusätzlich kann der Verordnungsentwurf nebst Anlagen auch beim Landkreis Diepholz, Fachdienst 67 Kreisentwicklung (Zimmer A256), Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, während der Dienstzeiten montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 05441/976-1281 eingesehen werden.

bei der Stadt Damme, Rathaus 1. OG – Bürgerbeteiligung, Mühlenstraße 18, 49401 Damme öffentlich ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags bis freitags:                         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags bis mittwochs:                     14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags:                                       14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

bei der Gemeinde Steinfeld, Rathaus Zimmer 35, Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld öffentlich ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags bis freitags:                         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

montags bis donnerstags:                  14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Zusätzlich kann der Verordnungsentwurf nebst Anlagen auch beim Landkreis Vechta, Amt für Umwelt, Hoch- und Tiefbau (Zimmer 338), Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, während der Dienstzeiten montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen werden.

Die Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen werden auch unter <link http: www.landkreis-vechta.de>www.landkreis-vechta.de in der Rubrik Service/Aktuelles/Bekanntmachungen bereit gestellt. Die Auslegungsunterlagen sind außerdem in digitaler Form unter <link http: www.natura2000.diepholz.de>www.natura2000.diepholz.de verfügbar.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken und Anregungen hierzu beim Landkreis Vechta, Amt für Umwelt, Hoch- und Tiefbau, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, bei der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“, Hauptstraße 80, 49448 Lemförde, der Stadt Damme, Mühlenstraße 18, 49401 Damme, der Gemeinde Steinfeld, Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld oder beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz vorbringen.

Hier finden Sie dazugehörigen Unterlagen:

<link file:6136 _blank download internal link in current>1)      Entwurf Verordnung
<link file:6137 _blank download internal link in current>2)      Entwurf Begründung
<link file:6146 _blank download internal link in current>3)      Entwurf Übersichtskarte
<link file:6147 _blank download internal link in current>4)      Entwurf Detailkarte
<link file:6148 _blank download internal link in current>5)      Entwurf „Darstellung der Nutzung“

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