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Bekanntmachung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“

Bekanntmachung: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“

Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“ in den Städten Dinklage und Lohne, Landkreis Vechta.

Der Landkreis Vechta beabsichtigt aufgrund der §§ 22, 23, 32 BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) in Verbindung mit den §§ 14, 15, 16, 23, 32 Abs. 1 und dem § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burgwald Dinklage“ zu erlassen.

Der Entwurf der Verordnung mit Übersichtskarte und Lageplan sowie Begründung wird in der Zeit vom

 

12.06.2017 bis zum 12.07.2017

 

bei der Stadt Dinklage, Rathaus Zimmer 17, Rombergstraße 10, 49413 Dinklage öffentlich ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags bis freitags:                         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

donnerstags:                                      14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

dienstags, freitags:                             14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

 

und bei der Stadt Lohne, Rathaus Zimmer 212, Vogtstraße 26, 49393 Lohne öffentlich ausgelegt und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags bis freitags:                         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

montags bis donnerstags:                  14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Zusätzlich kann der Verordnungsentwurf nebst Anlagen auch beim Landkreis Vechta, Amt für Umwelt, Hoch- und Tiefbau (Zimmer 338), Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, während der Dienstzeiten montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen werden.

Die Bekanntmachung sowie die Ausweisungsunterlagen werden auch unter <link http: www.landkreis-vechta.de>www.landkreis-vechta.de in der Rubrik Bürgerservice/Aktuelles/Bekanntmachung bereit gestellt.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken und Anregungen hierzu beim Landkreis Vechta, Amt für Umwelt, Hoch- und Tiefbau, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta vorbringen.

 

Vechta, den 03.06.2017                                                                                           i. A. Küther

 

Hier finden Sie:

 

1)      <link file:5331 download file>Entwurf Verordnung

2)      <link file:5332 download file>Entwurf Begründung

3)      <link file:5333 download file>Entwurf Übersichtskarte

4)      <link file:5334 download file>Entwurf Detailkarte

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