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Bekanntmachung der beantragten Grundwasserentnahme der Fa. Deutsches Milchkontor GmbH, Werk Holdorf

Bekanntmachung der beantragten Grundwasserentnahme der Fa. Deutsches Milchkontor GmbH, Werk Holdorf

Entnahme von Grundwasser nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2014 (BGBl I S. 1724) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BVBl. I S. 2749)

Die Fa. Deutsches Milchkontor GmbH , Werk Holdorf, Dammer Straße 60 in 49451 Holdorf hat bei mir eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von weiterhin insgesamt 320.000 m³ Grundwasser pro Jahr für den v. g. Betriebsstandort in Holdorf beantragt. Es handelt sich um eine bestehende Grundwasserentnahme. Eine Erhöhung der Grundwasserentnahme wird nicht beantragt.

Nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c UVPG habe ich festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Vechta, 13.08.2015                        Im Auftrage: Stuntebeck

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