/user_upload/Kopfbild-v.jpg

Bekanntmachung: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Tierhaltungsanlage Pohlgeers, Johannes, Schwege 50, 49313 Dinklage

Bekanntmachung: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), hier: Tierhaltungsanlage Pohlgeers, Johannes, Schwege 50, 49313 Dinklage

Bekanntmachung


Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage



Mit Bescheid vom 29.12.2017 wurde Herrn Johannes Pohlgeers, Schwege 50, 49413 Dinklage,
die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Tierhaltungsanlage auf dem
Betriebsgrundstück in 49413 Dinklage, Schwege 50 (Gemarkung Dinklage, Flur 30, Flurstücke
154/1 u. 342/80) für das folgende Vorhaben erteilt:

  • Neubau eines Schweinestalles mit Abluftreinigungsanlage für 1.690 Mastplätze,
  • Neubau Mastbullenstall für 154 Mastbullenplätze und
  • Errichtung von 5 Futtermittelsilos und eines Filterwassersilos

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen
(Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung
versehen wurde:


"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis
Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."
Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren
gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 Spalte 1 des
Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und in Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.


Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich
bekannt gemacht. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der
Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als
zugestellt gilt.


Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 22.01.2018 bis 05.02.2018 im Kreisamt
Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325), von montags bis
freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr
eingesehen werden.


Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Küther


Link zum Bescheid
<link file:5722 download internal link in current>„Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 a BImSchG
hier: Tierhaltungsanlage Pohlgeers, Johannes, Schwege 50, 49413 Dinklage. Für diese
Tierhaltung gilt das BVT-Merkblatt „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung
von Geflügel und Schweinen“

zurück zur Übersicht


 
Facebook Instagram