/user_upload/Kopfbild-v.jpg

Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung

Bekanntmachung über den beabsichtigten Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Städte Vechta und Lohne und der Gemeinde Steinfeld (Landkreis Vechta) –Landschaftsschutzgebiet Nr. 32- „Geestrücken mit seinen bewaldeten Gebieten zwischen Vechta und Steinfeld“ vom 09. Januar 1986.

Ich beabsichtige, aufgrund des § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), die vorgenannte Verordnung zu ändern.

Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes soll im Bereich der Stadt Lohne geändert werden.

Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit vom 23.10.2015 bis 22.11.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme für jedermann während der allgemeinen Dienststunden

- beim Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta und

- bei der Stadt Lohne, Vogtstr. 26, 49393 Lohne

aus.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den Stellen, bei denen der Verordnungsentwurf ausliegt, vorgebracht werden.

Vechta, den 13.10.2015

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage

Langeland

zurück zur Übersicht


 
Facebook Instagram