Landtagswahl
Die Volksvertretung des Landes Niedersachsen ist der Niedersächsische Landtag.
Für die Wahl des Niedersächsischen Landtags wird das Gebiet des Bundeslandes in mehrere Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 68 - Vechta umfasst dabei das Kreisgebiet des Landkreises Vechta mit Ausnahme der Stadt Damme und der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Diese beiden Kommunen gehören dem Wahlkreis 73 - Bersenbrück an, für den der Landkreis Osnabrück die Kreiswahlleitung innehat.
Am 09.10.2022 wurde Herr André Hüttemeyer von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) bereits zum dritten Mal direkt von den Wahlberechtigten des Wahlkreises 68 - Vechta zum Landtagsabgeordneten gewählt.
Dauer der Wahlperiode
Die Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags beträgt 5 Jahre.
Der Landtag wurde am 09.10.2022 neu gewählt.
Wahlberechtigte
Sie sind zur Wahl des Niedersächsischen Landtags berechtigt, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit drei Monaten im Land Niedersachsen Ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich in Niedersachsen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich in Niedersachsen aufhält und Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG ist. Die Wählbarkeit liegt nur dann vor, soweit die Ausschlussgründe des § 6 Absatz 2 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) nicht zutreffen.
Landtagswahl 2022
Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022
Für die Landtagswahl 2022 können die Parteien grundsätzlich seit dem 15. Juli 2021 ihre Bewerberinnen und Bewerber in Mitgliederversammlungen bestimmen. Die Wahlvorschläge können nebst zugehöriger Unterlagen bis zum neunundsechzigsten Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, 01.08.2022, bei den jeweils zuständigen Wahlleitungen eingereicht werden.
Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gibt es – wie bei den vergangenen Wahlen – Vordrucke, die zuletzt durch Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.10.2021 (Nds. MBl. S. 1639) als Mustervordrucke gemäß § 79 NLWO festgelegt wurden.
Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Muster 6) erhalten Sie für den Kreiswahlvorschlag bei der Kreiswahlleitung. Für die Ausstellung haben Parteien zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereits nach § 18 Abs. 1 NLWG (Kreiswahlvorschlag) aufgestellt worden sind.
Für die Einreichung der der Kreiswahlvorschläge werden insgesamt folgende Vordrucke benötigt:
- Muster 5: Kreiswahlvorschlag
- Muster 6 (sofern erforderlich): Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (bei der Kreiswahlleitung anzufordern)
- Muster 7 (sofern erforderlich): Bescheinigung des Wahlrechts für eine Unterstützungsunterschrift (für den Fall einer gesonderten Erteilung der Wahlrechtsbescheinigung)
- Muster 8: Zustimmungserklärung für Bewerberinnen und Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (bei Kreiswahlvorschlag einer Partei: mit der Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerberinnen und Bewerber eines Kreiswahlvorschlages einer Partei)
- Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit für die Bewerberin bzw. den Bewerber
zusätzlich bei Kreiswahlvorschlägen einer Partei:
- Muster 10: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Wahlkreis
- Muster 11: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten