Einleitung von Niederschlagswasser
Das Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder durch Versickerung in das Grundwasser ist ebenfalls eine erlaubnisbedürftige Gewässerbenutzung.
Der Antrag ist über die jeweilige Stadt oder Gemeinde beim Landkreis Vechta einzureichen. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht: Wenn das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von reinen Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll, ist dafür keine Erlaubnis erforderlich.
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Frau FangmannAmt für Umwelt und Tiefbau
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