Anlagenregister gem. 44. BImSchV
Die Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) enthält Regelungen zur Begrenzung von Emissionen aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf die Luftqualität zu reduzieren.
Gemäß § 6 der 44. BImSchV sind Betreiber entsprechender Anlagen verpflichtet, den Betrieb einer Feuerungsanlage vor deren Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für bestehende Anlagen gilt eine entsprechende Anzeigepflicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.
Der Landkreis Vechta ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Register über alle anzeigepflichtigen Anlagen zu führen. Dieses Anlagenregister enthält Informationen zu den gemeldeten Feuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
Das Anlagenregister wird gemäß § 36 der 44. BImSchV geführt und regelmäßig aktualisiert. Die enthaltenen Informationen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich zugänglich gemacht.
Auf dieser Seite stellt der Landkreis Vechta das Anlagenregister der 44. BImSchV für seinen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung. Die Veröffentlichung dient der Transparenz sowie der Information der Öffentlichkeit über relevante Anlagen im Sinne des Immissionsschutzes. Das Register wird fortlaufend gepflegt und bei Bedarf aktualisiert.
Ihre Ansprechpartner:
![]() | Frau LübberdingAmt für Bauordnung, Planung und Immissionsschutz
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Herr LauxtermannAmt für Bauordnung, Planung und Immissionsschutz
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Hilfreiche Links
Zur notwendigen Registrierung
Damit Ihre Anzeige alle notwendigen Angaben enthält, können Sie die unter dem folgenden Link zu findende Tabelle nutzen:
Registrierte Anlagen im Landkreis Vechta, die unter die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes fallen, finden Sie unter dem folgenden Link:
Downloads
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten

