Eine Frau zeigt auf eine Präsentation auf einem grßen Bildschirm. Es handelt sich um eine Besprechung unter Kollegen.

Beratungsangebote

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Vechta unterstützt Unternehmen mit Beratungsleistungen und Förderprogrammen - von der Existenzgründung, über Unternehmensentwicklung bis hin zur  Verwirklichung Ihrer Visionen und unternehmerischer Ideen.

Beratungs- und Lotsenfunktion

Die Wirtschaftsförderung steht Ihnen bei Ihrem gewerblichen Bauvorhaben zur Seite. Wir übernehmen

  • Lotsenfunktion bei gewerblichen Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren
  • Lotsenfunktion bei Verhandlungen mit Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden, europäischen Institutionen, Kammern, Verbänden etc.

Kompensationsleistungen für Ihr gewerbliches Bauvorhaben regeln wir für Sie durch unseren "Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds" (NEF).

Mit der Wahl des Standortes für Ihr Unternehmen ist eine langfristige Entscheidung verbunden. Unsere Beratung dient Ihnen als Hilfe für Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie zu den Themen:

  • Standortsuche
  • Betriebsgründung
  • Betriebserweiterung
  • Verlagerung des Unternehmens
  • Betriebsübernahme.

Die Gewerbegebiete in den Städten und Gemeinden des Landkreises Vechta mit den örtlichen Ansprechpartnern finden Sie im "Kommunalen Standortinformationssystem Niedersachsen" (KomSiS).

Existenzgründung

Der Landkreis Vechta unterstützt Sie bei der Existenzgründung – mit Beratungsleistungen und Förderprogrammen. Wir helfen Ihnen, wichtige Fragen zu klären. Zum Beispiel:

  • Wie und wo kann ich mein Gewerbe anmelden?
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich beachten?
  • Wie finanziere ich meine Selbstständigkeit?
  • Ist mein Gründungsvorhaben rentabel? Lohnt es sich?
  • Habe ich Anspruch auf einen Gründungszuschuss oder andere Förderungen

Durch die Koordination und Kooperation mit anderen Beratungsstellen wie der IHK, der HWK und der Agentur für Arbeit sowie Kontakten zu Kreditinstituten und Steuerberatungsgesellschaften bieten wir Ihnen eine umfassende Beratungsleistung an.

Finanzielle Förderung

Förderprogramme unterstützen Sie dabei, Ihre Visionen zu verwirklichen und gute unternehmerische Ideen in die Tat umzusetzen. Die Wirtschaftsförderung unterstützt Sie durch

  • Beratung über Finanzierungshilfen und öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen
  • ein kreiseigenes Investitionsprogramm für Existenzgründerinnen und -gründer 
  • und bei der Betriebsnachfolge

Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze vergibt der Landkreis Vechta Zuwendungen im Rahmen von Investitionsvorhaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

In der abgelaufenen Förderperiode 2015 bis 2020 wurde mit diesem Förderprogramm mit einem Budget von 2 Mio. Euro 135 ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer/-innen gefördert und unterstützt sowie 529 Dauerarbeitsplätze geschaffen. Der gesamten Förderung lag ein Investitionsvolumen der Unternehmen von 24 Mio. Euro zugrunde.

Die Formulare für die einzelbetriebliche Förderung sowie für die Förderung von Ärzten und sonstigen medizinisch therapeutischen Berufsangehörigen finden Sie unter den Online-Services.

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Europäische Union wächst weiter zusammen – auch im Dienstleistungssektor und im grenzüberschreitenden Handel. Um bürokratische Hürden bei der Aufnahme von Dienstleistungen und Handel über die Grenzen hinweg abzubauen, wurde der Einheitliche Ansprechpartner eingeführt.

Der Einheitliche Ansprechpartner hilft bei:

  • Formalitäten für die Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten
  • Verfahren zur Erleichterung des Handels oder der Dienstleistungstätigkeit
  • Bereitstellung von Informationen zur rechtmäßigen Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit
  • Bereitstellung von Grundlagendokumenten, Positionspapieren, Arbeitshilfen

Beim Landkreis Vechta sind die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Bereich der Wirtschaftsförderung angesiedelt worden.

Ein Angebot für Aus- und Inländer

Die Beratung und Abwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner stellt ein zusätzliches Angebot dar. Sie können frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Und: Die Regelungen gelten nicht nur für ausländische Dienstleister aus dem EU-Raum. Sie können selbstverständlich auch von Inländern in Anspruch genommen werden.

Ihre Ansprechpersonen: