Bodenschutz

Eine grüne Wiese.

Bodenschutz

Der Boden ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Er ist Voraussetzung für die Produktion von Nahrungsmitteln und Schutzkörper für das Grundwasser. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) regelt die Vorgaben zum Schutz des Bodens. Folgende Punkte werden berücksichtigt:

  • Verwertung von Materialien auf und in Böden
  • Bewertung von Bodenbelastungen im Hinblick auf die Nutzung
  • Anforderungen an den Erhalt der Bodenfunktionen (bodenkundliche Baubegleitung)

Es muss durch Untersuchungen sichergestellt sein, dass das Aufbringungsmaterial die Vorgaben der BBodSchV einhält. Ein Bodenauftrag auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht von mehr als 500 m³ ist, wenn nicht eine andere Genehmigung aus einem anderen Rechtsbereich erforderlich ist anzuzeigen, den Antrag dazu finden Sie im Kreishaus Online.

Sofern es sich um einen Bodenauftrag mit mehr als 300 m² oder über 3 m Höhe im Außenbereich handelt, ist eine Baugenehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung zu beantragen.   

Detaillierte Informationen zu Bodenaufträgen auf landwirtschaftlichen Flächen sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden. 

Ihre Ansprechperson: