Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprung, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. So waren in der Vergangenheit verschiedene Krisen Folgen einer unsachgemäßen Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte.
Mit der Verordnung 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie der hierzu ergangenen Verordnung 142/2011 der Kommission zur Durchführung der VO (EG) 1069/2009 werden europaweit Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für Mensch und Tier ergeben, verhindert oder zumindest verringert werden sollen.
Die Verordnung 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in drei Kategorien und schreibt jeweils bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.
Ergänzt werden diese EU-Vorschriften durch das nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) sowie die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV), die unter anderem weitere spezifische Anforderungen an Biogasanlagen, für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen, enthält.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat im Aufgabenbereich Tierische Nebenprodukte unter anderem folgende Zuständigkeiten: